Medikamentengabe

Im Bereich der häuslichen Krankenpflege kann ein Arzt die Medikamentengabe verordnen. Es wird dabei zwischen dem Richten und dem Verabreichen der vom Arzt verordneten Medikamente unterschieden. Das Richten der Medikamente erfolgt in der Regel wöchentlich (außer bei flüssigen Medikamenten wie Tropfen und Säften). Zudem kann auch das Verabreichen der ärztlich verordneten Medikamente zu der Aufgabe gehören, sei es einmal oder auch mehrmals täglich, wenn erforderlich. Und auch das Kontrollieren nach der regelmäßigen Einnahme der Medikamente gehört zu den Aufgaben, die die Medikamentengabe vorsieht.

Allerdings kann ein Arzt die Medikamentengabe nur bei Patienten verordnen, die nicht in der Lage sind, die Medikamente zuverlässig selbst einzunehmen. Ursache kann z. B. eine erhebliche Sehkrafteinschränkung sein, die es unmöglich macht, die Medikamente zu unterscheiden oder richtig zu dosieren. Es können auch Einschränkungen am Bewegungsapparat sein, die das Einnehmen der Medikamente unmöglich machen, oder auch psychische Einschränkungen, die eine zuverlässige Medikamentengabe nicht zulassen.

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