Mo-Do: 08:00-17:00
Fr: 08:00-13:00
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Eschollbrücker Str. 26
64295 Darmstadt
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Zu den Leistungskomplexen der Grundpflege nach SGB XI für alte, kranke oder Menschen mit Behinderung gehören unterschiedliche Bereiche in der Pflege und Versorgung, die der Pflegedienst von Norbert Janssen Ihnen oder Ihren Angehörigen anbieten kann. Die Kosten dieser Pflege tragen die Pflegekassen je nach Pflegegrad und zugesprochenen Pflegesachleistungen. Wir vom Pflegedienst Hessen-Süd haben bei allen Krankenkassen eine Zulassung und bieten professionelle Unterstützung in der ambulanten Altenpflege.
Die Grundlage unserer Leistungserbringung für Pflegepersonen ist im elften Sozialgesetzbuch („SGB XI“) geregelt und genau beschrieben. Dazu gehören die Unterstützung im Bereich
um der pflegebedürftigen Person ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden möglichst lange zu erhalten.
Damit Menschen in ihrer gewohnten Umgebung selbstbestimmt den Alltag gestalten und leben können, bieten wir Unterstützung bei der benötigten Pflege an. In der nachfolgenden Auflistung finden Sie die Hilfen, die wir vom Pflegedienst Hessen-Süd für eine Pflegeperson ausführen und deren Kosten die Pflegekassen übernehmen:
Unser Pflegedienst hat auch persönliche Betreuungsangebote wie die Begleitung bei Spaziergängen, Unterhaltung und Gesprächsführung und verschiedene Möglichkeiten in der Freizeitgestaltung im Angebot. Darüber hinaus bieten wir die Pflegebegutachtung nach § 37.3 zur Sicherstellung des Pflegegeldes an.
Wenn Angehörige in den Urlaub fahren oder durch Krankheit für die Pflege der Familienangehörigen ausfallen, stehen wir mit unserem Team bereit, um weitere Pflegeleistungen für Pflegebedürftige zu übernehmen. Wir sind Mitglied im Palliativ Netz Darmstadt und kümmern uns mit unseren speziell ausgebildeten Palliativ-Fachpflegekräften um Menschen in ihrer letzten Lebensphase.
In der ambulanten Pflege in Darmstadt und Umgebung werden Patientinnen und Patienten von uns nacheinander in einer Tour versorgt. Dabei achten unsere Pflegekräfte auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihre Tagesverfassung. Aufgrund einzelner Notfälle während der Pflegeeinsätze oder beispielsweise Stau im Straßenverkehr können sich die täglichen Zeiten der Versorgung innerhalb eines Zeitfensters kurzfristig ändern. Diese »relative Pünktlichkeit« können wir Ihnen zusagen.
Unser angegebenes Zeitfenster bedeutet, dass unsere Pflegekräfte bis zu 30 Minuten vor oder nach einer genannten Uhrzeit zu Ihnen kommen. Ein Beispiel: Bei einer angegebenen Uhrzeit von 09.30 Uhr kann Ihre Pflegekraft in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 10.00 Uhr bei Ihnen eintreffen. Bei extremen Notfällen wie einem Notarzt-Einsatz oder wetterbedingten Verzögerungen (z. B. durch Glatteis) informieren wir Sie telefonisch über die voraussichtliche Ankunftszeit.
Gerne beraten wir Sie ausführlich in Sachen Pflegeleistungen, Kostenübernahme durch die Krankenkassen oder Pflegekassen sowie durch eine Pflegeversicherung oder leiten Sie in der fachmännischen Pflege Ihrer Angehörigen an.
Der Pflegedienst Hessen-Süd ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die ambulante Pflege, die Altenpflege und die Krankenpflege. Alle Details zur Grundpflege nach SGB XI und ihren Leistungen erfahren Sie im persönlichen Beratungsgespräch – im ersten Schritt kostenfrei und unverbindlich.
Schon gewusst? Unsere Pflegekräfte kommen aus den unterschiedlichsten pflegerischen Bereichen, so können wir unsere Leistungen optimal auf Ihre konkrete Situation abstimmen. Wir beschäftigen u.a. Examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenschwestern, Krankenpfleger sowie Pflegeassistenten. Weiter bilden wir auch Altenpfleger sowie Altenpflegehelfer aus.