Pflegeversicherung

Seit dem 1. Januar 1995 ist die Pflegeversicherung ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Für die Pflegeversicherung gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte eine Versicherungspflicht, aus dem einfachen Grund, dass prinzipiell jeder einmal auf die Hilfe aus dieser Versicherung angewiesen sein kann. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind auch automatisch in der Pflegeversicherung versichert und alle privat Versicherten sind verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Die finanziellen Leistungen aus der Pflegeversicherung werden durch die Versicherungsbeiträge getragen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte übernehmen. Der Beginn, die Dauer und der Umfang der Leistungen, die ein Pflegebedürftiger aus der Pflegeversicherung bezieht, hängen vom Grad der Hilfebedürftigkeit ab.

Das oberste Ziel der Pflegeversicherung ist, dass die pflegebedürftigen Menschen ihr Leben soweit es geht selbstbestimmt führen können. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, von wem und wie sie gepflegt werden möchten. Dabei haben sie die Wahl zwischen professionellen Fachkräften wie Pflegediensten oder ob sie von ihren Angehörigen gepflegt werden möchten. Im zweiten Fall kann das anteilige Pflegegeld auch an den pflegenden Angehörigen ausgezahlt werden.

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Pflegedienst Hessen-Süd Janssen GmbH
Eschollbrücker Str. 26
64295 Darmstadt
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