Pflegegrade

Seit dem 01.01.2017 wurden die drei bestehenden Pflegestufen durch die Pflegegrade 1-5 ersetzt. Diese Änderungen im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) gehören zu der größten Pflegereform seit Bestehen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Vor allem Demenzkranke profitieren von dieser Pflegereform, die ihnen die identischen Pflegeleistungen zusichert, wie sie körperlich Pflegebedürftige erhalten.

Sämtliche bereits anerkannten körperlich Pflegebedürftigen mit den Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 müssen nicht erneut begutachtet werden – sie bekommen automatisch den nächsthöheren Pflegegrad zugewiesen. Anerkannt Pflegebedürftige, die zudem an Demenz erkrankt sind, werden zwei Pflegegrade höher eingruppiert.

Weiterführende Lexikon-Artikel:

  • Pflegegrad 1
  • Pflegegrad 2
  • Pflegegrad 3
  • Pflegegrad 4
  • Pflegegrad 5

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Pflegedienst Hessen-Süd Janssen GmbH
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