Pflegeberatung
Als Pflegedienst haben wir den Anspruch, Sie auch im Vorfeld umfassend zu beraten. Deshalb bieten wir zu den üblichen Pflegeleistungen eine Beratung bei Ihnen zu Hause an.
Persönliche Beratung für Ihre Situation
Unsere Pflegeberatung findet bei Ihnen vor Ort statt. Damit wir möglichst effizient und umweltfreundlich planen können, haben wir diesen Online-Service geschaffen. Hier finden Sie vorab alle wichtigen Informationen und können direkt Ihren Wunschtermin buchen. So funktionierts:

FAQ – häufige Fragen zur Pflege
Haben Sie oder Ihre Angehörigen dauerhaft (mindestens sechs Monate) Schwierigkeiten beim Bewältigen alltäglicher Aufgaben, besteht womöglich Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung beziehungsweise der Pflegekasse. Zu typischen Aufgaben des Alltags zählen:
- Körperhygiene
- Haushaltsführung
- Alltagsgestaltung
Für den Anspruch auf eine pflegerische Versorgung beziehungsweise konkrete Pflegeleistungen muss die Pflegebedürftigkeit anerkannt sein.
Mit dem sogenannten Pflegegrad (früher Pflegestufe) wird der Bedarf an Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen bestimmt. Abhängig von ihrer Pflegebedürftigkeit erhalten sie einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 (geringer beziehungsweise höchster Pflegebedarf). Für diese Einstufung ist der Medizinische Dienst zuständig.
Pflegeleistungen beantragen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Den Antrag können Sie bei der Pflegekasse einfach telefonisch anfordern.
Je nach Pflegegrad kann Ihr Anspruch sowohl die Pflege durch unseren Pflegedienst Hessen-Süd als auch Geldleistungen wie das Pflegegeld umfassen.
Tipp: Notieren Sie sich das Datum, an dem Sie den Pflege-Antrag angefordert haben. Sie oder Ihre Angehörigen erhalten ab diesem Tag rückwirkend Leistungen für die Pflege.
Die Leistungen, die wir als Pflegedienst für Ihre Betreuung und Versorgung erbringen, zahlt Ihre Pflegeversicherung teilweise oder komplett. Die individuelle Kostenübernahme hängt von der Pflegebedürftigkeit ab.