Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist aus zivilrechtlicher Sicht eine vorsorgliche Erklärung des eigenen Willens.

Wenn der Betroffene, der eine Patientenverfügung erstellt hat, nicht mehr in der Lage ist, zu einer Behandlungsmaßnahme seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung direkt kund zu tun, wird die Patientenverfügung wirksam. Sie ist für Ärzte dann unmittelbar verbindlich, wenn sie hinreichend konkret verfasst ist.

Eine Patientenverfügung sollte allerdings nicht nur für ältere Menschen ein Thema sein, auch wenn sich jüngere und körperlich fitte Menschen meist nicht mit einem Ernstfall auseinandersetzen möchten und diesen auch weit von sich schieben. Beispielsweise kann auch ein Verkehrsunfall oder eine plötzliche akute Erkrankung dazu führen, dass der Betroffene in dem Moment keine eigenen Entscheidungen mehr treffen oder diese nicht mehr kommunizieren kann.

Es gibt verschiedene Vordrucke für Patientenverfügungen, die zum Beispiel im Internet zu finden sind. Allerdings ist sehr zu empfehlen, sich Beratung und Hilfe von Fachkräften einzuholen und seine Patientenverfügung notariell beglaubigen zu lassen.

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Pflegedienst Hessen-Süd Janssen GmbH
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