Versicherte werden ab dem 01.01.2017 von den Pflegekassen in den Pflegegrad 2 eingestuft, wenn in Bezug auf den körperlichen und geistigen Zustand eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ festgestellt wurde.
Der Pflegegrad 2 ersetzt die Pflegestufen 0 und 1.
Voraussetzung ist ein Gutachten, welches vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand eines neuen Begutachtungsverfahrens (Begutachtungsassessment (NBA)) erstellt wird.
Im Lexikon-Artikel „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ finden Sie weitere Informationen.