Pflegegrad 1

Versicherte werden ab dem 01.01.2017 von den Pflegekassen in den Pflegegrad 1 eingestuft, wenn in Bezug auf den körperlichen und geistigen Zustand eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ festgestellt wurde.

Voraussetzung ist ein Gutachten, welches vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand eines neuen Begutachtungsverfahrens (neues Begutachtungsassessment (NBA)) erstellt wird.

Im Lexikon-Artikel „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ finden Sie weitere Informationen.

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