Pflegebedürftigkeit

Eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes kann grundsätzlich in allen Abschnitten des Lebens auftreten. Eine Person gilt dann als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung im erheblichen oder hohen Maße auf Hilfe angewiesen ist.

Laut Definition des Pflegegesetzes sind das Personen, „die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“

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