Anhand des neuen Begutachtungsassessments (NBA) stellen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekassen sämtliche Aspekte einer Pflegebedürftigkeit fest, welche aufgrund körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen besteht. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist bedingt durch die Selbstständigkeit einer Person in den Bereichen beziehungsweise Modulen
Ermittelt wird der Pflegegrad anhand eines komplexen Punktesystems. Je höher die ermittelte Punktzahl, desto höher der Pflegegrad:
Weitere Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit: