Neues Begutachtungsassessment (NBA)

Anhand des neuen Begutachtungsassessments (NBA) stellen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekassen sämtliche Aspekte einer Pflegebedürftigkeit fest, welche aufgrund körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen besteht. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist bedingt durch die Selbstständigkeit einer Person in den Bereichen beziehungsweise Modulen

  • Mobilität (10%)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%)
  • Selbstversorgung (40%)
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)

Ermittelt wird der Pflegegrad anhand eines komplexen Punktesystems. Je höher die ermittelte Punktzahl, desto höher der Pflegegrad:

  • 12,5 bis 27 Punkte: Pflegegrad 1
  • ab 27 bis 47,5 Punkte: Pflegegrad 2
  • ab 47,5 bis 70 Punkte: Pflegegrad 3
  • ab 70 bis 90 Punkte: Pflegegrad 4
  • ab 90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit:

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Pflegedienst Hessen-Süd Janssen GmbH
Eschollbrücker Str. 26
64295 Darmstadt
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