MDK

Beim MDK, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen, handelt es sich um eine  Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Ersatzkassen, zu dessen Einsatz die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet sind.

Der MDK begutachtet bei gesetzlich Versicherten für die Pflegekassen, ob oder in wie weit jemand pflegebedürftig ist. Die entsprechende Pflegebedürftigkeit wird dabei in Pflegestufen festgelegt.

Nachdem ein Versicherter bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt hat, findet diese Begutachtung in der Regel durch einen Hausbesuch eines Gutachters des MDK statt. Der Tag der Begutachtung wird dem Betroffenen dabei vorab schriftlich mitgeteilt und kommt somit nicht überraschend. Für den Pflegebedürftigen ist es wichtig zu wissen, dass dieser Besuch ihn in keinster Weise peinlich berühren sollte und er ein möglichst realistisches Bild von der Pflegesituation vermitteln sollte. Eine Beschönigung der tatsächlichen Situation könnte zur Folge haben, dass der Pflegebedarf in eine geringere Stufe eingestuft wird als erforderlich – und das kann für den Alltag des Betroffenen sehr unangenehme Folgen haben.

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