Bei der Haushaltshilfe handelt es sich um eine fremde oder verwandte Person, die im Haushalt die täglichen Arbeiten erledigt. Sie dient der Weiterführung des Haushalts, und ihre Leistungen umfassen Arbeiten wie Einkaufen in der näheren Umgebung, Zubereiten von Mahlzeiten oder Geschirrspülen. Auch die Pflege der persönlichen Kleidung und Wäsche und die Reinigung der Wohnung (allerdings lediglich zum Erhalt des gegenwärtigen Zustands und keine Grundreinigung) oder das Begleiten zu Ärzten oder Behörden sind Arbeiten, die eine Haushaltshilfe erledigt.
Die Kosten für die Haushaltshilfe können von der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Rentenversicherung oder auch der Berufsgenossenschaft unter bestimmten, festgelegten Voraussetzungen übernommen werden. Es handelt sich dabei immer um eine Sachleistung, das heißt, dass die jeweilige Versicherung die Haushaltskraft stellt.