Pflegedienstleitung (m/w/d)

Im verwaltenden und organisatorischen Alltag der Kranken-, Alten-, Behinderten- oder Kinderkrankenpflege übernimmt die PDL wichtige Aufgaben.

Einsatzbereiche

Die Pflegedienstleiterin beziehungsweise der Pflegedienstleiter übernimmt in der gesundheitlichen Pflege und Betreuung von Patienten in der Regel verwaltende und organisatorische Aufgaben. Ihre leitenden Tätigkeiten nimmt eine Pflegedienstleitung (m/w/d) überwiegend in pflegenden, rehabilitierenden und medizinischen Institutionen und Einrichtungen wie Kliniken, Rehakliniken, Akutkrankenhäusern und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Diensten wie dem Pflegedienst Hessen Süd wahr.

Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Umgangssprachlich wird die Pflegedienstleitung (m/w/d) auch Oberschwester beziehungsweise Oberpfleger, Pflegedirektor oder auch „Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“ genannt – gebräuchlich ist jedoch Pflegedienstleitung (PDL).

Hauptaufgaben der Pflegedienstleitung (m/w/d)

Im verwaltenden und organisatorischen Alltag der Kranken-, Alten-, Behinderten- oder Kinderkrankenpflege übernimmt die PDL wichtige Aufgaben und kümmert sich unter anderem um das Personalmanagement, die Budgetplanung und -überwachung und trägt die maßgebliche Verantwortung für die interne Qualitätssicherung und deren Entwicklung. Darunter fallen Aufgaben wie

  • die Erarbeitung individueller Pflegekonzepte
  • die Umsetzung von Pflegemodellen
  • die Entwicklung von Weiterbildungskonzepten für Mitarbeiter
  • das Erstellen und Bearbeiten von Abrechnungsunterlagen
  • das Kalkulieren von Jahresbudgets sowie
  • die Kontrolle der gesamten Pflegedokumentation.

Weiterhin gehört die Kooperation mit externen Dienstleistern, wie beispielsweise Apotheken sowie Ärzten und Therapeuten zum Berufsbild. Dabei kann die Pflegedienstleitung (PDL) aus nur einer fachlich qualifizierten Person, jedoch auch aus einem Leitungsteam mit mehreren, fachlich qualifizierten Personen bestehen.

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Weitere Tätigkeiten

Neben den personalwirtschaftlichen Aufgaben, der Qualitätssicherung sowie der Kontrolle der Finanzen, übernimmt eine Pflegedienstleiterin beziehungsweise ein Pflegedienstleiter zudem weitere, wichtige Tätigkeiten.

So obliegt einer Pflegedienstleitung das Führen von Mitarbeitergesprächen, die Leitung von Teambesprechungen, das Erstellen von Dienst- und Haushaltsplänen sowie das Schreiben von Jahresberichten. Ferner führt die PDL Aufnahmegespräche mit den Patienten und ihren Angehörigen. Gibt es freie Pflegestellen in der eigenen Einrichtung zu besetzen, fällt auch das Sichten von Bewerbungsunterlagen zum Aufgabenbereich.

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Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten

Im Rahmen einer PDL-Weiterbildung gehören in der Regel die Bereiche Risikomanagement, Qualitätsmanagement, Pflegewissenschaft, Marketing, Personalmanagement, Arbeitsrecht, Rhetorik, Controlling und Betriebswirtschaftslehre zu den Ausbildungsfeldern. Der Inhalt, die Vorgaben und Regelungen der Weiterbildung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Ausbildung/Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (m/w/d)

Der Beruf Pflegedienstleitung (m/w/d) ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung/Weiterbildung wird größtenteils von privaten Bildungseinrichtungen angeboten. Die Dauer umfasst mindestens 460 Unterrichtsstunden.

Gerade weil eine einheitliche, staatlich geregelte Weiterbildung fehlt, bevorzugen sehr viele Arbeitgeber ausschließlich Bewerber, die neben einer abgeschlossenen Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) ein Fachhochschulstudium in Pflegemanagement absolviert haben.

Voraussetzungen

Männer und Frauen in der Position einer Pflegedienstleitung müssen als ausgebildete Pflegefachkraft, welche ständige Verantwortung für ihre Einrichtung trägt, gemäß § 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB XI), entweder einen Berufsabschluss als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) oder examinierter Altenpfleger (m/w/d) mit zweijähriger, hauptberuflicher Berufspraxis vorweisen.

Die Berufspraxis muss in den letzten acht Jahren vor Beginn einer PDL-Berufsausübung liegen.

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Unsere Mitarbeitenden erhalten unbefristete und kundenunabhängige Verträge und eine leistungsbezogene Bezahlung. Du profitierst von einer umfassenden, fachlichen Betreuung sowie von Teilnahmen an Fort- und Weiterbildungen. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit entlohnen wir mit fairen Zuschlägen.

 

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