Hilfsmittel

Hilfsmittel zählen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie kommen für im Einzelfall erforderliche Hilfsmittel auf, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, eine Behinderung ausgleichen oder einer drohenden Behinderung entgegenwirken beziehungsweise vorbeugen.

Außerdem kann auch im Rahmen von medizinischen Vorsorgeleistungen ein Anspruch auf Hilfsmittel bestehen, zum Beispiel wenn sich eine Pflegebedürftigkeit nur durch die Versorgung mit Hilfsmitteln vermeiden lässt.

Zahlreiche Produkte zählen zu den Hilfsmitteln, die die Krankenkassen übernehmen: zum Beispiel Kompressionsstrümpfe, Schuheinlagen,  Inkontinenzhilfen, Orthesen und Prothesen, Hörgeräte, oder auch Rollstühle, Pflegebetten oder Badewannenlifter.

Allerdings ist zu beachten, dass die Versicherungen die Versorgung mit einem Hilfsmittel grundsätzlich vorher genehmigen müssen – auch wenn eine Ärztin oder ein Arzt dieses verordnet hat.

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Pflegedienst Hessen-Süd Janssen GmbH
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