BtM / BtMG

Die Abkürzungen BtM und BtMG stehen für Betäubungsmittel beziehungsweise Betäubungsmittelgesetz. Das BtMG, früher Opiumgesetz, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches den grundsätzlichen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt.

Im BtMG sind sowohl Stoffe als auch die Zubereitungen erfasst und in drei Anlagen gegliedert:

  • Anlage 1 erfasst die sogenannten nicht verkehrsfähigen BtM – der Handel und die Abgabe sind verboten.
  • Anlage 2 erfasst die sogenannten verkehrsfähigen, nicht verschreibungsfähigen BtM – der Handel ist erlaubt, die Abgabe verboten.
  • Anlage 3 erfasst die sogenannten verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen BtM – die Abgabe regelt die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).

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