Die Qualität von ambulanten Pflegediensten wird seit 2011 einmal jährlich vom Medizinischen Dienst (früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK) geprüft. Unser Pflegedienst Hessen- Süd Janssen sichert sich bei diesen gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen stets Bestnoten zwischen 1,0 und 1,6. Auch die Befragung der von uns betreuten Pflegebedürftigen bestätigt unsere sehr gute Pflegeversorgung.
Am 25. Januar 2011 wurden der Pflegedienst Hessen-Süd das erste Mal vom Medizinischen Dienst (damals noch Medizinischer Dienst der Krankenkassen, MDK) geprüft. Bei unserer ersten Transparenzprüfung waren wir natürlich sehr gespannt, was auf uns zukommen wird. Aber alle Befürchtungen waren unbegründet, schließlich haben wir uns über viele Jahre kontinuierlich verbessert. 2011 hatten wir es erstmals schriftlich, dass wir auf einem guten Weg waren beziehungsweise sind. Bereits damals erreichten wir die Gesamtnote 1,1.
Die im Transparenzbericht benannten Kritikpunkte haben wir als Ansporn verstanden, bestehende Schwächen gezielt anzupacken. Durch die Qualitätsprüfung wussten wir konkret, wo unser Verbesserungspotenzial lag und waren uns sicher:
Genau nach einem Jahr fand im Frühjahr 2012 die zweite MDK-Prüfung beim Pflegedienst Hessen-Süd statt. Das erfreuliche Ergebnis:
Auch rund ein Jahrzehnt später wurde die Qualität unseres ambulanten Pflegedienstes in der Prüfung durch den Medizinischen Dienst mit 1,0 bewertet. Der Transparenzbericht zur Regelprüfung am 22. Juni 2022 bestätigt folgende Ergebnisse:
Durch das herausragende Engagement unseres gesamten Teams können wir unsere hohe Pflegequalität inzwischen seit 2011 schriftlich belegen. Ein großer Erfolg, der uns stolz und dankbar macht.
Ganz besonders bedanken wir uns an dieser Stelle bei unseren Mitarbeitenden. Denn ohne sie wären wir nicht da, wo wir heute stehen. Sie sind diejenigen, die unseren Qualitätsanspruch vor Ort in die Tat umsetzen.
Ihr leistet exzellente Arbeit! Die Ergebnisse der jährlichen Qualitätsprüfungen sind der Beweis.
Die Regelprüfung meint die gemäß Pflegeversicherungsgesetz vorgesehene und regelmäßige Prüfung der Versorgung von Pflegebedürftigen durch stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen beziehungsweise Pflegedienste. Die Prüfungen erfolgen unangemeldet, das heißt, der Medizinische Dienst kündigt sich am Vortag an.
Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst und sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Prüfberichte informieren über die Pflegequalität und geben sowohl Pflegebedürftigen als auch ihren Angehörigen eine wichtige Orientierung.
Die Qualitätsprüfer und Qualitätsprüferinnen des Medizinischen Dienstes besuchen nach dem Zufallsprinzip mehrere Pflegebedürftige, die von unserem Pflegedienst ambulant versorgt werden. Die versorgten Personen werden nach ihrer Zufriedenheit gefragt.
Im Fokus steht die Qualität der Versorgung. Für die aussagekräftige Beurteilung umfasst die Qualitätsprüfung unter anderem:
Die Landesverbände der Pflegekassen veröffentlichen die Pflegenoten beziehungsweise die Transparenzberichte online. Die Prüfberichte finden Sie zum Beispiel unter pflegelotse.de. Zudem müssen die geprüften Pflegeeinrichtungen ihre Prüfergebnisse an passender Stelle aushängen.