Ratgeber: Pflegekassen erbringen Pflegeleistungen für Versicherte

Stellt sich eine Pflegesituation ein, kommen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit der zuständigen Pflegekasse in Berührung. Diese übernimmt zentrale Aufgaben und ist in vielen Belangen ein wichtiger Ansprechpartner. In diesem Ratgeber finden Sie wesentliche Informationen rund um Pflegekassen und ihren gesetzlichen Auftrag.

Nahaufnahme eines Kugelschreibers mit der Aufschrift

Was sind Pflegekassen?

Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland, die 1995 eingeführt wurde. Die Pflegekassen erstatten der Krankenkasse die Verwaltungskosten. Sie sind eng an die Krankenkassen angegliedert, verwalten sich allerdings selbst.

Welche Rolle spielen Pflegekassen in der Pflegeversicherung?

In die Pflegekassen der einzelnen Krankenkassen muss jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Rentner und Privatversicherte Beiträge einzahlen. Damit ist die Pflegekasse prinzipiell eine Pflichtversicherung.

Die einzelnen Pflegekassen sind direkt bei den Krankenkassen angesiedelt. Wer beispielsweise bei einer der Betriebskrankenkassen (BKK) versichert ist, ist automatisch bei der BKK-Pflegekasse versichert.

Die gesetzlichen Aufgaben der Pflegekassen

Pflegekassen nehmen eine Reihe von gesetzlichen Aufgaben wahr und unterstützen die Pflege vor allem durch Sachleistungen in Form von:

  • Ambulanter und stationärer Pflege
  • Pflegegeld
  • Verhinderungspflege

Pflegekassen müssen die pflegerische Versorgung der Versicherten koordinieren.

Über einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit muss die Pflegekasse innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden:

  • Sie liegt bei fünf Wochen, wenn sich der Antragsteller zu Hause befindet.
  • Zwei Wochen beträgt die Frist, wenn sich der Antragsteller zu Hause befindet und ein Angehöriger Pflegezeit beantragt hat.
  • Lediglich eine Woche Zeit haben die Pflegekassen, wenn sich der Antragsteller im Krankenhaus, einer stationären Reha-Klinik oder einem Hospiz befindet.

Gut zu wissen: Die aus einer Pflegebedürftigkeit resultierenden Leistungen in der Versorgung müssen nicht beantragt werden. Pflegebedürftige fragen bei einem Pflegedienst geeignete Leistungen an und erhalten hierzu ein Angebot. Die Pflegekassen übernehmen die Leistungen bis zum hinterlegten Höchstbetrag des genehmigten Pflegegrades.

Eine Mitarbeiterin des Pflegedienstes Hessen-Süd sitzt lächelnd am Schreibtisch mit einem blauen Ordner in der Hand; im Vordergrund eine Papiertüte mit dem Logo des Pflegedienstes.

Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst

Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), der die Pflegebedürftigkeit überprüft. Durch die Pflegebedürftigkeit wird der Pflegegrad (früher Pflegestufe) ermittelt. Der MDK erstellt ein Gutachten, in dem die Aufwendungen und Zeiten für die Pflege eines Pflegebedürftigen ermittelt werden. Die Krankenkassen stufen die Pflegebedürftigen anhand des Gutachtens in einen Pflegegrad ein.

Weitere Informationen zu Pflegekassen und Pflegegraden erfahren Sie auf unserer Themenseite zur Pflege.

FAQ – häufig gestellte Fragen zu Pflegekassen

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