Wer von einer Pflegesituation betroffen ist, sieht sich einer Vielzahl von Fragen gegenübergestellt. Dabei sind Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht auf sich allein gestellt. Sie haben das Recht auf eine unabhängige Pflegeberatung.
Es fängt an mit der Frage, ob die bestehende Situation überhaupt eine Voraussetzung für den Anspruch an die Pflegekasse darstellt. Wie lässt sich das einschätzen? Sollte diese Frage noch relativ leicht zu beantworten sein, stellt sich dann die Frage nach den ersten Schritten:
Diese und ganz viele andere Fragen stürmen auf einen Menschen ein, der seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann. Oft sind auch Angehörige betroffen, die in ihrer Familie damit konfrontiert sind, dass beispielsweise die Eltern nicht mehr ohne Hilfe zurechtkommen.
Im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), das zum 1.1.2013 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber dieses zentrale Problem erkannt und gesetzliche Regelungen dafür getroffen. Pflegebedürftige haben seither nicht nur ein Recht auf Beratung, sondern die Pflegekassen haben auch eine Verpflichtung, ihre Versicherten zu beraten. Um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen, wurde auch eine Fristenregelung mit eingebaut.
Inhalte, Dauer und Kosten dieser Pflegeberatung nach § 7a und § 47b SGB XI sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Es geht dabei zum Beispiel um folgende Themen:
Die professionelle Beratung liefert somit zentrale Antworten auf entscheidende Fragen und ist eine wirksame Unterstützung. Nutzen Sie dieses Angebot, um bedarfsgerechte Entscheidungen zu treffen und alle Leistungen zu erhalten, die Ihnen beziehungsweise Ihren Angehörigen zustehen.
Die unabhängige Pflegeberatung, die Sie per Gesetz erhalten, können Sie bei unserem Pflegedienst Hessen-Süd in Anspruch nehmen.
Zu welchen Themen wir Sie konkret beraten und wie ein solches Beratungsgespräch abläuft, erfahren Sie auf unserer Themenseite rund um die Pflegeberatung.
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