Lange wurde von der Politik und in der Politik über die Pflegereform geredet. Jetzt ist sie da. Sie heißt nicht Pflegereform sondern Pflegestärkungsgesetz (PSG II und PSG III). In den Gesetzen wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu geregelt und definiert. Außerdem werden die Leistungen aus der Pflegeversicherung neu organisiert und verteilt. Dem Gesetzgeber ist etwas gelungen was meines Wissens noch nie gelungen ist. Alle, die bisher Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, werden mindestens gleich, in über 90% der Fälle jedoch besser gestellt. Das, finde ich, ist ein großer Wurf der Politik.
Ab sofort gibt es keine Pflegestufen mehr, sie heißen jetzt Pflegegrade. Außerdem gibt es jetzt 5 Pflegegrade statt bisher 3 Pflegestufen. Bei der Einstufung der Pflegegrade wird nach einem neuen Begutachtungsassessment vorgegangen.
Sehr vereinfacht kann man sagen, dass bei der bisherigen Einstufungspraxis immer davon ausgegangen wurde, wieviel Hilfe/Unterstützung die Person braucht. Jetzt stehen die Ressourcen der zu begutachtenden Person im Vordergrund. Deshalb auch die 5 Pflegegrade: Damit der Bedarf situationsgerechter verteilt werden kann.
Es steht auch mehr Geld, ca. 20 Prozent in dem Pflegegrad für die Versicherten zur Verfügung. Das bedeutet, dass mehr pflegerische Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden können. Eine ganz wichtige Neuerung ist der erweiterte Anspruch auf Beratung in der eigenen Häuslichkeit. Alle Sachleistungsbezieher haben jetzt auch das Recht sich halbjährlich durch den Pflegedienst beraten zulassen. Das galt bisher nur für Pflegegeldbezieher.
Sprechen sie uns an, wir informieren und beraten sie gerne.
Ihre Pflegedienst Hessen Süd Janssen GmbH