Neue Wohnform in Weiterstadt-Schneppenhausen
Durch die Einführung der sog. DRGs im Jahr 2004 können die Krankenhäuser nur noch diagnosebezogene Fallpauschalen abrechnen. Dadurch ist ein Prozess in Gang gesetzt worden, der immer mehr die Wirtschaftlichkeit des Kranken im Blick hat. Je schneller ein Kranker die Klinik verlässt, umso besser. Das hat zur Folge, dass auch stark Pflegebedürftige entlassen werden.
Mit 24 im Altenheim
So ging es auch dem 24-jährigen Thomas S. Nach einem Motorradunfall ist er querschnittgelähmt und kann nicht mehr selbständig atmen. Er ist rund um die Uhr auf das Beatmungsgerät angewiesen. Doch welche Einrichtung ist bereit, ihn aufzunehmen und damit die Verantwortung für seine Versorgung zu übernehmen? Da der Zeitdruck der entlassenden Klinik sehr hoch und seine Familie mit der Situation völlig überfordert war, wurde er in ein Altenheim verlegt, dass für solche und ähnliche Fälle ein gewisses Bettenkontingent vorhalten muss. Thomas S. hat einen starken Willen und möchte ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen. Er sehnt sich nach seiner Familie. Er möchte seine Musik mal wieder richtig aufdrehen und seine Freunde wiedersehen. Doch um ihn herum sieht er nur alte, z. T. verwirrte Menschen. Laute Musik ist nicht erlaubt. Und seine Familie und Freunde wohnen knapp 50 km entfernt. Die Situation zehrt an seinem Lebenswillen.
Die Familie kann nicht mehr
Birgit M. war 38 Jahre alt, als sie die Diagnose ALS erhielt. Bei dieser fortschreitenden Krankheit kommt es zunehmend zu Schädigungen der Nerven, die für die Muskelbewegungen zuständig sind. Heute ist Birgit M. 54. Sie ist rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen. Und weil auch die Atemmuskulatur betroffen ist, ist sie von ihrem Beatmungsgerät abhängig. Ihr Mann (59) pflegt sie nach seinem Feierabend so gut er kann. Tagsüber kommt ein Pflegedienst, und die inzwischen erwachsenen Kinder helfen mit, sofern es sich mit ihrem Leben vereinbaren lässt. Herr M. ist inzwischen psychisch und physisch am Ende. Seit Jahren schläft er nicht mehr durch. Soziale Kontakte sind völlig zum Erliegen gekommen. Freizeit, Hobby, Urlaub – das sind Begriffe, die er nicht mehr kennt. Er will aber seine Frau auf keinen Fall in ein Heim geben. Sie ist ein Familienmensch und braucht ihre persönlichen Freiräume. Die individuelle Gestaltung des Tages, je nach ihrer schwankenden Verfassung, ist für sie sehr wichtig. Ein durchgeplanter Heimtag wäre für sie ein Alptraum.
Die Alternative
Solche und ähnliche Schicksale gibt es tausendfach in Deutschland. Aufgrund der eigenen Erfahrungen hat die Pflegedienst Hessen Süd Janssen GmbH nach einer Möglichkeit gesucht, diesen Menschen eine Alternative anzubieten. Jetzt ist ein Kooperationspartner gefunden, der eine Wohngemeinschaft für Beatmete anbietet. Hier können Beatmete ein Zimmer mieten, das sie nach eigenem Geschmack mit ihren eigenen Möbeln, Bildern usw. gestalten. Wie in einer allgemein bekannten Wohngemeinschaft gibt es gemeinschaftliche Räume, wie eine große Wohnküche, ein behindertengerechtes Bad, ein großes Kaminzimmer, einen Wintergarten und einen Außenbereich. Das Leben wird von den Bewohnern bzw. deren Angehörigen oder Betreuern selbst organisiert und gestaltet. Der betreuende Fachpflegedienst bietet die erforderlichen Pflegeleistungen an, die der einzelne Bewohner individuell mit dem Pflegedienst vereinbart. So ist ein selbstbestimmtes Leben in häuslicher Umgebung möglich, ohne auf fachliche Pflege verzichten zu müssen.
Informationen
Die neu gegründete WG für Beatmete ist in Weiterstadt-Schneppenhausen und bietet sechs Personen die Möglichkeit, dort zu wohnen. Weiterführende Informationen sind unter 06151/501400 zu erhalten.