Der Medizinische Dienst (MDK) nimmt eine große Vielzahl an breitgefächerten Aufgaben in Deutschland wahr. So prüft der Medizinische Dienst unter anderem die Qualität von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Weiterhin berät der Medizinische Dienst die Krankenkassen, wenn es um die Entscheidung geht, ob und welche Leistungen für einen Versicherten in Frage kommen. Auch die Kategorisierung in Pflegestufen unterstützt der MDK durch die Erstellung von Gutachten.
Der Medizinische Dienst ist in Anlehnung an Paul Maars Bucherfolg „Das Sams“ an mehr Tagen aktiv als nur am Dienstag. (Medizinischer) Dienst ist somit leider nicht ganz passend. Besonders ernst wird es, wenn man dem Pflege-Blog Glauben schenken darf. Gemäß der Neuverfassung des Pflegeversicherungsgesetzes müssen sich alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen bis zum 31. Dezember 2010 einmal einer Qualitätsprüfung unterziehen. Ab 2011 soll die Überprüfung durch den Medizinischen Dienst dann jedes Jahr stattfinden.
Auf Nachfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) teilte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) mit, dass für die Kosten bei der Qualitätsüberprüfung bundeseinheitliche Kostenerstattungspauschalen vereinbart wurden. So belaufen sich die Kosten für eine Pflegefachkraft laut ratschlag24.com auf 900 Euro pro Tag. Ein ärztlicher Gutachter kommt sogar auf 1.200 Euro pro Tag.
Medizinischer Dienst verursacht enorme Kosten
Der Medizinische Dienst ist für den Beitragszahler – und damit letztendlich den Bundesbürger – extrem teuer. In der Regel streckt sich eine Qualitätskontrolle laut Pflege-Blog über zwei Tage hin. Durchgeführt wird eine Qualitätskontrolle oftmals von zwei Pflegefachkräften. Die daraus entstehenden Kosten (zwei Pflegefachkräfte à 900 Euro für zwei Tage) in Höhe von 3.600 Euro müssen die Pflegeeinrichtungen begleichen. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland rund 22.500 zugelassende Pflegeeinrichtungen. Der Medizinische Dienst würde mit seinen ab 2011 jährlich durchgeführten Qualitätsprüfungen rund 81 Millionen Euro fordern – ein Kostenfaktor für den die Pflegeversicherung und damit letztendlich der Bürger aufkommen muss.