Ihr Recht auf Beratung bei einer Pflegesituation

Wer von einer Pflegesituation betroffen ist, sieht sich einer Vielzahl von Fragen gegenübergestellt. Dabei sind Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht auf sich allein gestellt. Sie haben das Recht auf eine unabhängige Pflegeberatung.

Unabhängige Antworten auf Ihre Fragen

Es fängt an mit der Frage, ob die bestehende Situation überhaupt eine Voraussetzung für den Anspruch an die Pflegekasse darstellt. Wie lässt sich das einschätzen? Sollte diese Frage noch relativ leicht zu beantworten sein, stellt sich dann die Frage nach den ersten Schritten:

  • Wo wende ich mich hin?
  • Wie beantrage ich eine Pflegestufe?
  • Was bedeuten die Begriffe „Sachleistung“ oder „Geldleistung“?
  • Welche Hilfsangebote und Hilfsmittel gibt es?
  • Welche Institutionen können mir helfen?

Diese und ganz viele andere Fragen stürmen auf einen Menschen ein, der seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann. Oft sind auch Angehörige betroffen, die in ihrer Familie damit konfrontiert sind, dass beispielsweise die Eltern nicht mehr ohne Hilfe zurechtkommen.

Gesetzliche Regelungen – Beratung ist Pflicht

Im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), das zum 1.1.2013 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber dieses zentrale Problem erkannt und gesetzliche Regelungen dafür getroffen. Pflegebedürftige haben seither nicht nur ein Recht auf Beratung, sondern die Pflegekassen haben auch eine Verpflichtung, ihre Versicherten zu beraten. Um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen, wurde auch eine Fristenregelung mit eingebaut.

  • So ist die Pflegekasse verpflichtet, spätestens zwei Wochen nachdem der Versicherte einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt hat, einen Beratungstermin anzubieten.
  • Sollte ihr das nicht möglich sein, muss die Pflegekasse einen Gutschein ausstellen, mit dem der Versicherte sich von einem unabhängigen Berater beraten lassen kann.

Inhalte der Pflegeberatung

Inhalte, Dauer und Kosten dieser Pflegeberatung nach § 7a und § 47b SGB XI sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Es geht dabei zum Beispiel um folgende Themen:

  • Die Unterstützung bei der Antragsstellung.
  • Vorbereitung und Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
  • Wohnraumberatung.
  • Hilfsmittel wie Pflegebett, Nachtstuhl u. a. m.
  • Anleitung zur Pflege. Auch Pflegekurse für Angehörige sind möglich.

Die professionelle Beratung liefert somit zentrale Antworten auf entscheidende Fragen und ist eine wirksame Unterstützung. Nutzen Sie dieses Angebot, um bedarfsgerechte Entscheidungen zu treffen und alle Leistungen zu erhalten, die Ihnen beziehungsweise Ihren Angehörigen zustehen.

Pflegeberatung beim Pflegedienst Hessen-Süd

Die unabhängige Pflegeberatung, die Sie per Gesetz erhalten, können Sie bei unserem Pflegedienst Hessen-Süd in Anspruch nehmen.

  • Wir beraten Sie fachgerecht und persönlich.
  • Gerne besuchen wir Sie hierfür zu Hause und beraten Sie anhand der häuslichen Situation. Alternativ erfolgt das Gespräch telefonisch.
  • Kann Ihnen die Pflegekasse keinen Beratungstermin bei einem eigenen Pflegeberater anbieten, übernimmt sie die Kosten für die Beratung durch unsere Mitarbeitende.

Zu welchen Themen wir Sie konkret beraten und wie ein solches Beratungsgespräch abläuft, erfahren Sie auf unserer Themenseite rund um die Pflegeberatung.

Möchten Sie direkt einen Termin zur Pflegeberatung vereinbaren, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie.

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Pflegedienst Hessen-Süd Janssen GmbH
Eschollbrücker Str. 26
64295 Darmstadt
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